Der Bundesrat hat am 04.Juni 2010 gestützt auf das Konsumenteninformationsgesetz eine Verordnung verabschiedet, mit welcher eine Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft eingeführt wird.
Die Verordnung tritt ab dem 01.Januar 2012 in Kraft. In einer ersten Phase werden Rund- und Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz dieser Deklarationspflicht unterstellt. Aus unserer Produktpalette sind davon betroffen:
- • Massivholzparkett (einschichtige Riemen)
- • Massivholztäfer
- • Sockelleisten
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